Sonntag, 1. Mai 2011

3.3 Berufsakademie: Die Exmatrikulation

Ich komme heute auf ein Thema zu sprechen, das zwar unschön ist, aber mit dem über kurz oder lang sicher jemand aus eurem Kurs, Studiengang oder Unternehmen zu tun hat: die Exmatrikulation, also die gezwungene Beendigung des Studiums.

Die Gründe der Berufsakademie, eine Exmatrikulation auszusprechen, können folgende sein:

  • Ihr seid durch zwei Nachprüfungen (in einem Semester) gefallen
  • Ihr seid durch die zweite (mündliche) Nachprüfung gefallen
  • Andere Gründe
Unter 'Andere Gründe' zähle ich so etwas wie straffälliges Verhalten gegenüber der BA, ist meines Wissens nach allerdings noch nie vorgekommen bei uns.

Es kann natürlich auch persönliche Gründe haben: der Studiengang liegt euch nicht, ihr kündigt im Unternehmen (warum auch immer), ihr beugt einem Rauswurf vor.

Was passiert bei einer Exmatrikulation?
Im Falle dessen wird euer Arbeitsverhältnis gekündigt, denn die Firma bildet euch nur aus, wenn ihr an der entsprechenden Berufsakademie immatrikuliert seid.
Werdet ihr exmatrikuliert, informiert die BA die Firma und diese hebt den Ausbildungsvertrag auf. Ihr bekommt fortan kein Geld mehr und seid nicht mehr an der BA als Student eingeschrieben.

Exmatrikulation aufheben?
Tja, ist es möglich, eine Exmatrikulation rückgängig zu machen?
Warum sollte man das wollen? Ganz einfach, beispielsweise bestehen Zweifel an der Objektivität eines Dozenten, oder an der Richtigkeit seiner Korrektur.
Dann hilft nur eins: man sucht sich einen Anwalt und fechtet das Urteil an. Sollte man diesen Weg wählen, ist sicher: es wird teuer, aufwendig, und man macht sich weder die Personalabteilung des Unternehmens noch die Verwaltung und Dozenten der BA zum Freund. Das Verfahren kann langwierig sein und sich über ein Jahr oder länger hinziehen. Derweil geht ihr weiter zu den Vorlesungen, lauft aber Gefahr, dass all das sinnlos wird, wenn die Exmatrikulation bestärkt wird. Sollten eure Zweifel berechtigt gewesen sein, ist das Unternehmen gezwungen, euch wieder einzustellen und auch, das Gehalt der ausgesetzten Monate nachträglich zu zahlen. (ob man dabei so viel Glück hat, das durchzusetzen, ist fragwürdig)

Mir bekannte Exmatrikulationen (in meinem Umfeld) waren aus folgenden Gründen:
  • mündliche Nachprüfung versemmelt
  • zwei Nachprüfungen nicht bestanden
  • selbst aufgehört, weil die nächsten Noten vermutlich zur Exm. geführt hätten
  • unzufrieden mit dem Ausbildungsbetrieb
  • der Studiengang war doch nicht das Richtige

Es ist natürlich das Bestreben jedes Studenten, sein Studium erfolgreich abzuschließen, also solltet ihr ausreichend lernen, damit die Möglichkeit einer Exmatrikulation verschwindend gering ist.

1 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

kann man nach einer Zwangsexmatrikulation (z.B beim 3 mal druchfallen in der Matheprüfung) an der dualen Hochschule dasselbe Fach an einer Uni oder FH studieren?

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