Posts mit dem Label vertrag werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label vertrag werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
1

3.3 Berufsakademie: Die Exmatrikulation

Ich komme heute auf ein Thema zu sprechen, das zwar unschön ist, aber mit dem über kurz oder lang sicher jemand aus eurem Kurs, Studiengang oder Unternehmen zu tun hat: die Exmatrikulation, also die gezwungene Beendigung des Studiums.

Die Gründe der Berufsakademie, eine Exmatrikulation auszusprechen, können folgende sein:

  • Ihr seid durch zwei Nachprüfungen (in einem Semester) gefallen
  • Ihr seid durch die zweite (mündliche) Nachprüfung gefallen
  • Andere Gründe
Unter 'Andere Gründe' zähle ich so etwas wie straffälliges Verhalten gegenüber der BA, ist meines Wissens nach allerdings noch nie vorgekommen bei uns.

Es kann natürlich auch persönliche Gründe haben: der Studiengang liegt euch nicht, ihr kündigt im Unternehmen (warum auch immer), ihr beugt einem Rauswurf vor.

Was passiert bei einer Exmatrikulation?
Im Falle dessen wird euer Arbeitsverhältnis gekündigt, denn die Firma bildet euch nur aus, wenn ihr an der entsprechenden Berufsakademie immatrikuliert seid.
Werdet ihr exmatrikuliert, informiert die BA die Firma und diese hebt den Ausbildungsvertrag auf. Ihr bekommt fortan kein Geld mehr und seid nicht mehr an der BA als Student eingeschrieben.

Exmatrikulation aufheben?
Tja, ist es möglich, eine Exmatrikulation rückgängig zu machen?
Warum sollte man das wollen? Ganz einfach, beispielsweise bestehen Zweifel an der Objektivität eines Dozenten, oder an der Richtigkeit seiner Korrektur.
Dann hilft nur eins: man sucht sich einen Anwalt und fechtet das Urteil an. Sollte man diesen Weg wählen, ist sicher: es wird teuer, aufwendig, und man macht sich weder die Personalabteilung des Unternehmens noch die Verwaltung und Dozenten der BA zum Freund. Das Verfahren kann langwierig sein und sich über ein Jahr oder länger hinziehen. Derweil geht ihr weiter zu den Vorlesungen, lauft aber Gefahr, dass all das sinnlos wird, wenn die Exmatrikulation bestärkt wird. Sollten eure Zweifel berechtigt gewesen sein, ist das Unternehmen gezwungen, euch wieder einzustellen und auch, das Gehalt der ausgesetzten Monate nachträglich zu zahlen. (ob man dabei so viel Glück hat, das durchzusetzen, ist fragwürdig)

Mir bekannte Exmatrikulationen (in meinem Umfeld) waren aus folgenden Gründen:
  • mündliche Nachprüfung versemmelt
  • zwei Nachprüfungen nicht bestanden
  • selbst aufgehört, weil die nächsten Noten vermutlich zur Exm. geführt hätten
  • unzufrieden mit dem Ausbildungsbetrieb
  • der Studiengang war doch nicht das Richtige

Es ist natürlich das Bestreben jedes Studenten, sein Studium erfolgreich abzuschließen, also solltet ihr ausreichend lernen, damit die Möglichkeit einer Exmatrikulation verschwindend gering ist.

0

3.2 Berufsakademie: Stundenplan und Prüfungen

Stundenpläne
Bei den Stundenplänen habt ihr wenig Mitspracherecht. Für manche Fächer oder Übungen werden evtl Gruppen gegründet, die an unterschiedlichen Tagen erscheinen müssen. Manchmal kann man mit den Dozenten auch andere Zeiten für die Vorlesung ausmachen. An den Modulen lässt sich meist aber nichts ändern und ihr müsst nehmen, was euch vorgesetzt wird.
Meistens haben die dualen Studenten keinen so angenehmen Stundenplan wie reguläre Studenten. Da viele Dozenten Privatpersonen sind und nebenher arbeiten, finden manche Vorlesungen abends oder am Wochenende statt. Sowieso gibt es viel Unterricht in kurzer Zeit, man hat ja ein 'Intensivstudium' und muss eine Menge Stoff durchprügeln.
Prüfungen
Meist schließt eine Klausur ein Modul ab. Es gibt auch andere Prüfungsleistungen, die stattdessen oder zusätzlich erbracht werden können, z.B. das Erstellen eines Versuchsprotokolls oder einer praktischen Arbeit (in der IT z.B. eine Programmieraufgabe). Die Noten reichen von 1,0 bis 4,0 zum Bestehen, nicht-Bestehen wird durch eine 5,0 beschrieben. Meistens müssen mindestens 50% der Leistung erbracht werden, um zu bestehen.

Ein wichtiger Punkt ist das Durchfallen. Dies ist bei den meisten BA's auch unterschiedlich geregelt. Ich werde schildern, wie es an der HWR Berlin geregelt ist: Sagen wir, am Ende des Semesters werden 4 Klausuren geschrieben. Grundsätzlich kann man in jeder Klausur durchfallen ohne Konsequenzen seitens der BA zu fürchten. Dann folgen schriftliche Nachprüfungen. In der Nachprüfung darf man in höchstens einem Fach noch einmal durchfallen. Also: 2 oder mehr Nachprüfungen nicht bestanden führt zur Exmatrikulation. Eine Nachprüfung nicht bestehen: mündliche Nachprüfung - letzte Chance! Bestehen: die Note ist automatisch 4,0. Nicht bestehen: Exmatrikulation.
Auf eine Exmatrikulation folgt die automatische Kündigung des Ausbildungsverhältnisses, denn das ist nur mit gleichzeitigem Studium möglich.

0

2.6 Den Vertrag unterzeichnen

Nun habt ihr es hinter euch: die Tests bei den ausgewählten Unternehmen abgelegt, Vorstellungsgespräche gehabt, Assessment Center durchlaufen und am Ende des Prozesses, wenn ihr überzeugen konntet und etwas Glück hattet, solltet ihr nun einen oder mehrere Verträge zur Auswahl haben.

Ich habe gar keinen
Sollte dies tatsächlich der Fall sein, gibt es mehrere Möglichkeiten. Frage dich noch einmal, ob das duale Studium wirklich dein Fall ist. Offensichtlich sind die Arbeitgeber nicht der Meinung, ganz grundlos werden Absagen auch nicht eintreten. Was könnte es sein, das den Unternehmen signalisiert hat, dass du nicht für sie geeignet bist?
Wenn du dir ganz sicher bist, dass du dual studieren möchtest, dann solltest du noch nicht aufgeben - viele Unternehmen haben eine sehr späte Bewerbungsfrist. Suche nach Firmen, bei denen du dich noch immer bewerben kannst und halte dich auf jeden Fall ran.
Ist absehbar, dass du vielleicht keinen dualen Studienplatz bekommst, solltest du einen Plan B in petto haben: ein reguläres Studium, FSJ/Work-and-Travel/CSJ/etc., einen Job für ein Jahr, bis man sich wieder bewerben kann.
Beiß dich durch, ich wünsche dir viel Glück.

Ich habe einen Vertrag
Deine Möglichkeiten sind jetzt begrenzt: möchtest du zu dieser Firma? Ja oder Nein? Wenn nicht, schaue dir den Absatz hierüber an und überlege, ob du dich noch woanders bewerben möchtest.
Wenn du den Vertrag unterschreiben möchtest, dann tu dir keinen Zwang an.
Egal wofür du dich entscheidest - du solltest der Firma deine Wahl auf jeden Fall mitteilen. Ein abgelehnter Platz muss neu besetzt werden und sagst du erst wenige Tage vor Studienbeginn bescheid, vereitelst du einem anderen Bewerber vielleicht diese Chance.

Ich habe mehrere Verträge vorliegen
Herzlichen Glückwunsch. Jetzt ist es an der Zeit, differenzierter zu überlegen, was euch an dem Unternehmen wichtig ist. Verträge lassen sich leichter vergleichen als weiche Faktoren: Gehalt, Urlaubstage, sonstige Verpflichtungen.
Was ist euch wichtig? Ist es das höchste Gehalt, dann sollte die Wahl leichter fallen, als wenn euch weiche Faktoren mehr interessieren. Diese könnten zum Beispiel sein: Betriebsklima, Duz-Kultur im Unternehmen, wieviel Verantwortung ihr später übernehmen könnt. Vieles lässt sich noch nicht bestimmen, ihr müsst es aus dem Umgang der bisher kennengelernten Personen untereinander ableiten.
Im Internet findet ihr vielleicht Infos zu den Arbeitsverhältnissen, es gibt auch Seiten, auf denen man Arbeitgeber bewerten kann - diese müssen aber weder aussagekräftig noch zuverlässig sein.
Wählt die Firma, die eure Ansprüche am meisten trifft, macht den Vertrag fest, schickt Absagen an alle anderen.

Hiermit ist die Bewerbungsreihe abgeschlossen! 

Zum Übersichtspost 'Erste Schritte' geht es hier.